Seine Ehefrau sowie er selber würden beide von zuhause aus arbeiten, was regelmässig zu Konflikten führe, da er auch Abstand benötige von der Ehefrau. Die Beziehung zu dieser scheint immerhin nach wie vor auch Ressource zu sein, steht doch die Ehefrau nach wie vor klar zum Beschwerdeführer, umsorgt ihn und vermag auch jeweils auftretende psychotische Schübe frühzeitig zu erkennen und ihre Behandlung zu erwirken. Umso mehr gilt es zu verhindern, dass diese grundsätzlich offenbar funktionierende und Urteil F 2022 29 9