Die vom Beschwerdeführer wiederholt ausgestossenen, massiven Drohungen sind umso ernster zu nehmen, als er auch mehrmalig kundtat, er sei im Stande, Menschen zu töten. Anlässlich seiner Anhörung äussert er zwar klar und glaubhaft, dass er dies eigentlich nicht wolle und auch nicht beabsichtige. Als Offizier der F.________ Armee habe er es indes gelernt und sei auch 2015 an Kriegsgeschehen beteiligt gewesen, für die er mit einem Orden ausgezeichnet worden sei. Diese Erlebnisse seien denn auch der Hintergrund gewesen für die früheren Hospitalisationen in F.________ in den Jahren 2017 und 2018.