Deren Belastung ist trotz aktuell offenbar harmonischem Verhältnis weiterhin als hoch einzustufen, zumal der Beschwerdeführer nach Ausführungen des behandelnden Arztes erst kürzlich seiner eigens aus Israel angereisten Mutter sowie der Ehefrau gegenseitig unter Ausstossen schärfster Drohungen (etwa: er werde sie kreuzigen) den Kontakt verboten hat und unmittelbar vor seiner Hospitalisation selber gegenüber seinem Vater die Angst äusserte, er könnte seine Ehefrau umbringen. Die vom Beschwerdeführer wiederholt ausgestossenen, massiven Drohungen sind umso ernster zu nehmen, als er auch mehrmalig kundtat, er sei im Stande, Menschen zu töten.