29. Juni 2022). Zu bejahen ist jedenfalls eine erhebliche Belastung der Ehefrau sowie fraglich auch der Mutter des Beschwerdeführers, die offenbar aus Israel angereist ist um ihm sowie allenfalls seiner Ehefrau beizustehen. Auch in der Klinik fiel der Beschwerdeführer als zumindest zu Beginn verbal aggressiv und abwertend auf und drohte wiederholt mit physischer Gewalt, die er indes soweit ersichtlich einzig gegen das Mobiliar (etwa: Türe des Isolationszimmers) richtete. Aktuell scheint eine akute Fremdgefährdung im stationären Rahmen nicht zu bestehen.