4.2.1 Vorliegend kam es offenbar bereits Mitte Juni zu Gewalt gegen die Ehefrau (Faustschlag gegen deren Rippenbogen am 15. Juni 2022; vgl. auch Festnahmeverfügung der Zuger Polizei vom 16. Juni 2022). Am 29. Juni 2022 fühlte sie sich erneut akut bedroht und meldete der Polizei, dass der Ehemann einen psychotischen Schub habe und damit drohe, Sachen zusammenzuschlagen (Festnahmeverfügung der Zuger Polizei vom Urteil F 2022 29 7