Die Frage nach einer gezielten Präsentation stellt sich nicht zuletzt angesichts der wenig authentisch wirkenden und inhaltlich nicht nachvollziehbaren Beteuerung des Beschwerdeführers, im Entlassungsfall die verordnete Medikation trotz verneinter Erkrankung ambulant weiterführen zu wollen, zumal er nicht näher zu präzisieren vermochte, weshalb er als gesunde Person Medikamente einnehmen sollte. Das (akute) Risiko der erneuten Dekompensation im Entlassungsfall wiegt umso schwerer, als diesfalls mit Blick auf die Gewaltdrohungen gegenüber der Ehefrau – mit bereits mindestens zweimaliger polizeilicher Intervention am 15. sowie am 29. Juni 2022 –