Angaben aus früheren Hospitalisationen liessen indes dieses Auftreten in einem anderen Licht erscheinen: So sei nun bekannt, dass es sich beim Patienten um eine hoch intelligente Person handle, die sich möglicherweise zumindest vorübergehend sehr gut zu präsentieren wisse. Die Frage nach einer gezielten Präsentation stellt sich nicht zuletzt angesichts der wenig authentisch wirkenden und inhaltlich nicht nachvollziehbaren Beteuerung des Beschwerdeführers, im Entlassungsfall die verordnete Medikation trotz verneinter Erkrankung ambulant weiterführen zu wollen, zumal er nicht näher zu präzisieren vermochte, weshalb er als gesunde Person Medikamente einnehmen sollte.