Hinweise auf Suizidalität lassen sich weder den Akten entnehmen noch vermochten die behandelnden Ärzte oder der Gutachter solche konkret zu benennen. Gemäss Auffassung der Klinikärzte besteht indes bei einer Entlassung die Gefahr einer Verschlechterung des Gesundheitszustands im Sinne einer raschen erneuten Dekompensation beim Absetzen der Medikamente, so wie sie nach der letzten Entlassung Ende Juni eintrat. Der Klinikvertreter führt hierzu aus, dass sich der Beschwerdeführer im Zeitpunkt der Anhörung – gleich wie damals – vordergründig in gutem, kognitiv und affektiv recht unauffällig imponierenden Zustand befinde.