paranoiden Wahnideen, beschleunigtem Redefluss sowie auch vermehrter Aggressivität und Drohungen vor allem gegenüber der Ehefrau. Der Beschwerdeführer vertrat anlässlich seiner Befragung durch das Gericht die Ansicht, gesund zu sein. Gleichzeitig hielt er aber fest, die Behandlung in der Klinik sei für ihn insofern "ok", als er die angebotene Behandlung zumindest nicht als schädlich empfinde. Er sei auch bereit, diese ambulant weiterzuführen. Darin liegt grundsätzlich ein gewisser Widerspruch.