Aktenkundig ist indes eine Dekompensation im Anschluss an die Entlassung aus dem vormaligen Klinikaufenthalt (vom 16. bis 27. Juni 2022). Diese führte zur (abermaligen) Festnahme durch die Polizei aufgrund von Drohungen gegen die Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung, mit anschliessender Einweisung in die psychiatrische Klinik Zugersee durch den Notfallpsychiater. Dieser beschrieb den Beschwerdeführer als verwirrt, psychomotorisch unruhig, angespannt, gereizt, ungeduldig und unkooperativ. Am ehesten lägen akustische Halluzinationen vor; er fühle sich auch von seinem Handy abgehört und fremdgesteuert und sei überzeugt, dass seine Albträume durch dieses verursacht worden seien.