7. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung beim Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden. Urteil F 2022 27 / F 2022 28 23 8. Mitteilung an den Beschwerdeführer (mit ausführlicher Rechtsmittelbelehrung), an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Zug (KESB), an Rechtsanwalt C.________ (im Doppel), an D.________ sowie an Rechtsanwältin F.________ (im Doppel). Zug, 23. November 2022