"7) Die Eltern B.________ und A.________ werden gestützt auf Art. 307 Abs. 3 ZGB angewiesen, die (vorgängig in Zusammenarbeit mit der Beistandsperson und unter Einbezug ihrer Tochter konkret im Sinne einer Stundenplanung festgelegten) Freizeitausübungen unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsort bzw. der elterlichen Betreuungszuteilung, E.________ zu ermöglichen und sie dabei umfassend zu unterstützen. B.________ und A._____