2. Die Dispositiv-Ziffern 1 und 7 der KESB-Verfügung Nr. 2022/0778 vom 27. Mai 2022 betreffend G.________ werden im Sinne der Erwägungen abgeändert und lauten neu wie folgt: "1) […] - jedes zweite Wochenende von Donnerstagabend 18.00 Uhr bis Montagmorgen Schulbeginn; - jede Woche von Donnerstagabend 18.00 Uhr bis Samstagmorgen 10.00 Uhr; - die Kinder sind am Donnerstagabend 18.00 Uhr am Wohnsitz des Vaters zu übergeben, bzw. es ist im Zuge der Freizeitplanung die Übergabe im Voraus detailliert und verbindlich zu regeln. […]"