3.2.3.3 Auf die Ausführungen der Vorinstanz kann im Punkt der Mediation vollumfänglich verwiesen werden. Es liegt hier eine ausserordentlich schwierige Familienkonstellation vor und das Kindeswohl wird nicht durch das Tun oder Unterlassen der Eltern je einzeln im Umgang mit ihren Töchtern, sondern durch den Konflikt zwischen den Eltern gefährdet (Gutachten, a.a.O., S. 61).