3.2.3.2 Der Beschwerdeführer lehnt eine Mediation nicht grundsätzlich ab, betrachtet eine solche aber im gegenwärtigen Zeitpunkt als wenig sinnvoll, solange die Kindsmutter nach wie vor darauf bestehe, ihm um jeden Preis eine Kindswohlgefährdung nachweisen zu wollen und seinen Ruf zu schädigen (je act. 1 Ziff. 20 f.). Die Verfahrensbeteiligte 1 steht einer Mediation grundsätzlich ebenfalls offen gegenüber (act. 21 Ziff. 7), und auch die Töchter würden es begrüssen, wenn man den Eltern dort helfen könnte, wieder miteinander zu kommunizieren, da es allein nicht gehe (act. 27).