3.2.3 Schliesslich ist darauf einzugehen, ob die KESB zu Recht die Kindseltern gestützt auf Art. 307 Abs. 3 ZGB zur Teilnahme an einer kinderorientierten Mediation mit mindestens sechs Mediationssitzungen bei der Fachstelle P.________ verpflichtet hat (Dispositiv-Ziffern 6 der angefochtenen Entscheide). 3.2.3.1 Die KESB begründete ihre Weisung zur Teilnahme an einer Pflichtmediation als Kindesschutzmassnahme damit, dass durch die Mediation die Kommunikation zwischen Urteil F 2022 27 / F 2022 28 18