__ selber in ihrer Anhörung durch die Referentin am 21. September 2022 erklärten, mit einer frühzeitigen Planung ihrer Freizeitaktivitäten im Sinne einer Art Stundenplan einverstanden zu sein, wobei ihnen explizit vor allem daran gelegen war, dass ihre Eltern dann die entsprechenden Abmachungen auch einhalten sollten (act. 27). Bei der in diesem Sinne angepassten und ergänzten Weisung an die Eltern handelt es sich um ein geeignetes Mittel zur Eindämmung des Elternkonflikts (durch Reduktion des kurzfristigen Koordinationsbedarfs unter den Eltern), das – nach Scheitern jeglicher Regelungen mit mehr Spielraum für die Kindseltern – zudem auch als das mildest