Dies gilt umso mehr, als E.________ und G.________ selber in ihrer Anhörung durch die Referentin am 21. September 2022 erklärten, mit einer frühzeitigen Planung ihrer Freizeitaktivitäten im Sinne einer Art Stundenplan einverstanden zu sein, wobei ihnen explizit vor allem daran gelegen war, dass ihre Eltern dann die entsprechenden Abmachungen auch einhalten sollten (act. 27).