S. 7). Mit den Gutachterinnen ist es demnach im aktuellen Zeitpunkt zwingend, dass klare, verbindliche Planungen gemacht werden, die nach der Festlegung durch die Beiständin nicht mehr abgeändert werden können (Gutachten, a.a.O., S. 86). Damit kann insbesondere auch verhindert werden, dass bei der Kindsmutter und folglich dann auch bei den Kindern unnötige Unsicherheiten und Ängste entstehen.