Sollten die Kindseltern auch künftig die vereinbarte Planung nicht respektieren – was n.B. in der Vergangenheit (auch) der Kindsmutter zur Last gelegt werden muss, die etwa Ende März 2022 aktenkundig entgegen einer ausdrücklichen Anweisung der Beiständin sowie der damals gültigen provisorischen Anordnung der KESB Tennisunterricht für E.________ am Donnerstagabend vereinbart hat (F 2022 27 KESB-act. 1.477, 1.323) –, wird die KESB gezwungen sein, weitere Kindesschutzmassnahmen zu ergreifen um insbesondere die zunehmende Entfremdung der Kinder vom Kindsvater zu verhindern (BGer 5A_457/2009 vom 9. Dezember 2009 E. 4.3; ausserdem unten E. 3.2.3.3).