Soweit die Kindsmutter Bezug nimmt auf die bislang schwierige Durchsetzung getroffener Abmachungen, sei lediglich Folgendes bemerkt: Sollten die Kindseltern auch künftig die vereinbarte Planung nicht respektieren – was n.B. in der Vergangenheit (auch) der Kindsmutter zur Last gelegt werden muss, die etwa Ende März 2022 aktenkundig entgegen einer ausdrücklichen Anweisung der Beiständin sowie der damals gültigen provisorischen Anordnung der KESB Tennisunterricht für E.________ am Donnerstagabend vereinbart hat (F 2022 27 KESB-act.