In den jeweiligen Dispositiv-Ziffern 7 wird als Beispiel für durch die Eltern zu unterstützende Aktivitäten etwa der Besuch eines Kurses oder die Teilnahme an einer Vereinsaktivität erwähnt im Zusammenhang mit dem K.________- Spiel oder einem Freifach in der Schule. Dies kann – mit Blick auf das Erfordernis der Eignung der Kindesschutzmassnahme zur Abwendung der Kindswohlgefährdung (oben E. 3.2 Ingress) nur bedeuten, dass die Beiständin jeweils einzelne oder regelmässig wiederkehrende, in ihrem zeitlichen Umfang konkret vorhersehbare, Aktivitäten bewilligen kann, welche durch die Eltern alsdann zu unterstützen sind.