Unbestritten ist grundsätzlich die Befugnis der Beiständin, die Freizeitaktivitäten von E.________ und G.________ gemeinsam mit diesen sowie ihren Eltern verbindlich festzulegen (je Dispositiv-Ziff. 4e). In den jeweiligen Dispositiv-Ziffern 7 wird als Beispiel für durch die Eltern zu unterstützende Aktivitäten etwa der Besuch eines Kurses oder die Teilnahme an einer Vereinsaktivität erwähnt im Zusammenhang mit dem K.________- Spiel oder einem Freifach in der Schule.