der Kinder geführt werden (vgl. zum Konfliktmuster eingehend untenstehend E. 3.2.1.3). Es versteht sich dabei von selbst, dass die Einschätzung, ob eine bestimmte Aktivität als möglich und opportun bewilligt werden kann, auch davon abhängt, ob allfällige Umsetzungsmodalitäten verbindlich geregelt werden können (etwa: wer holt E.________ – sofern noch nötig – vom Tennis am Donnerstagabend ab).