Perspektivenübernahme der Kinder). Bei dieser offensichtlich verfahrenen Ausgangslage erscheint es als geeignete und mildest mögliche Massnahme, wenn die KESB der Beiständin die Befugnis übertragen hat, die Freizeitausübungen der Kinder vorgängig verbindlich festzulegen, und beide Kindseltern angewiesen hat, die solchermassen festgelegten Hobbies zu unterstützen.