I. Mit Eingaben vom 10. und 15. August 2022 reichte die Verfahrensbeteiligte 1 Unterlagen im Zusammenhang mit ihrem Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ein (act. 19 f.), welches das Gericht mit Verfügung vom 23. August 2022 abwies (act. 25). J. Am 21. September 2022 hörte die Vorsitzende E.________ und G.________ – auf deren expliziten Wunsch hin und nach Rücksprache mit der Kindesverfahrensvertreterin in Abwesenheit von letzterer – an, wobei die wesentlichen Erkenntnisse der Anhörung ebenso wie die vorläufige Rechtsauffassung der Referentin den Parteien und Verfahrensbeteiligten anschliessend zur Kenntnis und allfälligen Stellungnahme mitgeteilt wurden (act. 27 f.).