Bezüglich der Aufteilung der Betreuung wurde folgende Einigung der Eltern festgehalten: "Der Vater verbringt jedes zweite Wochenende von Donnerstagabend bis Montagmorgen, Schulbeginn, sowie jede Woche von Donnerstagabend bis Samstag, 10.00 Uhr, sowie jährlich die Hälfte der Schulferien und die Hälfte der Feiertage mit den Kindern, wobei die Ferien zwischen den Eltern drei Monate im Voraus abzusprechen sind (…). Andere Vereinbarungen der Eltern bleiben ausdrücklich vorbehalten."