Es kommt hinzu, dass sie einen regen Umgang und Austausch insbesondere mit Personen aus ihrem kirchlichen Umfeld sowie regelmässigen Kontakt mit ihren Kindern und Enkeln pflegt. Darin liegen erhebliche Ressourcen und auch eine zuvor bestehende Beistandschaft wurde – gemäss Angabe der Beschwerdeführerin – aufgehoben, wobei ihr in diesem Zusammenhang einzig das selbständige Ausfüllen der Steuererklärung Sorgen bereite. Mit ihren Einkünften komme sie aus. Es bestünden Daueraufträge für fixe Kosten wie Miete und Krankenkasse und im Übrigen brauche sie nicht viel.