5.1 Wie bereits festgestellt, sind Krankheitseinsicht und Behandlungsbereitschaft gegeben, insbesondere die Bereitschaft zur Medikamenteneinnahme. Auch die sozialen Begleitumstände sind günstig, wohnt die Beschwerdeführerin doch seit über zwei Jahren in einer Alterssiedlung, in der sie bei Bedarf auf ein breites Unterstützungs- und Betreuungsangebot zurückgreifen kann. Es kommt hinzu, dass sie einen regen Umgang und Austausch insbesondere mit Personen aus ihrem kirchlichen Umfeld sowie regelmässigen Kontakt mit ihren Kindern und Enkeln pflegt.