aufgefunden worden war. Der Sachverständige merkt an, er habe die Beschwerdeführerin schon damals begutachtet. Die Situation habe da bereits länger angedauert und sei auch länger akut gewesen vor der Einweisung. Die Beschwerdeführerin selber beteuert, die ihr verschriebenen Medikamente – mit Ausnahme des Benzodiazepins Temesta, von dessen Einnahme ihr Hausarzt aufgrund des Abhängigkeitspotenzials abrate – einnehmen zu wollen und erklärt, sie pflege sich die Medikamente jeweils für zwei Wochen zum Voraus am Sonntag zu richten. Weiter erläutert sie, dass sie seit September 2019 in einer Alterswohnung lebe. Nach ihren Ausführungen muss sie sich dort z.B. abmelden, wenn sie in die Ferien geht.