4.1.1 Gemäss Aktenlage liegen keine Hinweise auf Suizidalität vor und auch dem psychiatrischen Gutachter zufolge besteht weder akute Suizidalität noch ist im Falle der Entlassung mit einer solchen zu rechnen. Gemäss Stellungnahme der PUK vom 6. Januar 2022 besteht bei einer Entlassung die Gefahr einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes und manisch-psychotischer Fehlhandlungen. Der psychiatrische Gutachter weist indes darauf hin, dass die Gefahr einer Chronifizierung des Krankheitsbildes latent immer bestehe. Diese Entwicklung sei mit regelmässiger Medikamenteneinnahme aufzuhalten.