D. Am 7. Januar 2022 wurde die Beschwerdeführerin von der fürsorgerechtlichen Kammer des Verwaltungsgerichts in den Räumlichkeiten des Gerichts angehört. Die PUK verzichtete auf Teilnahme an der Anhörung und beantwortete die Fragen des Gerichts vorab per E-Mail vom 6. Januar 2022. An der Verhandlung nahm als gerichtlicher Gutachter Dr. med. D.________, Facharzt FMH Psychiatrie und Psychotherapie, E.________, teil, der sein Gutachten im Anschluss an die Anhörung mündlich erstattete. Die Verhandlung wurde anschliessend zur Beratung unterbrochen. Der Urteilsspruch wurde danach mündlich eröffnet. Das Verwaltungsgericht erwägt: