Auch weitere Nebenwirkungen (Tremor, erhöhter Speichelfluss) liessen sich gemäss dem fallführenden Arzt mit der Beimedikation sehr gut begrenzen. Die Beimedikation selber zeitigt laut Gerichtsgutachter jedenfalls in der bei der Beschwerdeführerin applizierten Dosierung keine nennenswerten Nebenwirkungen. Weitere Nebenwirkungen des Fluanxol sind gemäss Dr. med. B.________ bei der Beschwerdeführerin nicht beobachtet worden, insbesondere keine Schlaganfälle. Dem medizinischen Gutachter zufolge stehen die von der Beschwerdeführerin geltend gemachten «Hirnschläge», ein Abszess am Fuss oder auch eine Zyste am Hals in keinem Zusammenhang mit der angefochtenen antipsychotischen Medikation.