388 Abs. 2 ZGB), in dem sie allenfalls auch wieder in der Lage sein könnte, gegenüber ihrer im Libanon lebenden Tochter ihre Mutterrolle auszufüllen, was für sie offensichtlich (und nachvollziehbarerweise) von grösster Bedeutung wäre. Dem gegenüber stehen die Nebenwirkungen der antipsychotischen Medikation. Den anlässlich der Anhörung vom 18. März 2022 gemachten Ausführungen der Beschwerdeführerin lässt sich entnehmen, dass das aktuell verabreichte Fluanxol insbesondere zu einem «Kieferbeissen» führt sowie zu Krämpfen.