_ äussert sich das insbesondere dahingehend, dass die Wahnideen, obschon noch vorhanden, nicht mehr handelnsbestimmend und das Vorgehen und Denken der Patientin deutlich geordneter seien. Eine Alternative zur neuroleptischen Behandlung besteht, ebenfalls nach übereinstimmender Ansicht von Gutachter und behandelndem Arzt, nicht. Urteil F 2022 11 8