3.5 Die Beschwerdeführerin wird aktuell mit einem Neuroleptikum behandelt, das nach übereinstimmender Einschätzung des behandelnden Psychiaters und des Gerichtsgutachters eine langfristige Stabilisierung ihres Zustandes verspricht. Eine solche Stabilisierung und hinreichende medikamentöse Einstellung sei nötig, damit sie aus der Klinik entlassen werden könne.