Hingegen drohe ihr ohne Behandlung insofern ein ernsthafter gesundheitlicher Schaden als zu erwarten sei, dass sich ihr Zustand ohne Behandlung verschlechtere, bis hin zur Verwahrlosung und erneuten Einweisung. Zu berücksichtigen ist dabei nach Erläuterung des Gerichtsgutachters insbesondere, dass sich der Zustand voraussichtlich bei Absetzen der Medikation innert weniger Tage wieder verschlechtern würde und jeder so provozierte Krankheitsschub im Hirn bleibende Schäden hinterlasse, vergleichbar mit einer Lochfrasskorrosion bei Metall.