B.________ sowie des Gerichtsgutachters Dr. med. F.________, wonach eine chronifizierte paranoide Schizophrenie nach wie vor besteht. Gemäss dem Gerichtsgutachter sind für diese Erkrankung symptomatisch etwa die wahnhaften Vorstellungen der Beschwerdeführerin dazu, dass ihre antipsychotische Medikation «Hirnschläge» auslösen würde oder etwa für einen Abszess am Fuss verantwortlich sei, aber auch das stark ausschweifende Antwortverhalten der Patientin, von dem sich das Gericht anlässlich der Anhörung vom 18. März 2022 selbst ein Bild machen konnte. Nach dem Gesagten steht zweifelsfrei fest, dass die Beschwerdeführerin an einer schwerwiegenden psychischen Störung leidet.