Die Beschwerdeführerin selbst ist der Auffassung, sie sei von einer allenfalls früher stattgehabten Schizophrenie vollständig genesen. Mit Blick auf ihre – nach wie vor – teils stark ausufernden, wahnhaften und schwer strukturierbaren Ausführungen sowohl anlässlich der Anhörung vom 18. März 2022 als auch in ihren zahlreichen Zuschriften via E-Mail an das Gericht (insgesamt gingen beim Verwaltungsgericht bis zum Urteilszeitpunkt elf E-Mails der Beschwerdeführerin ein, die sich jeweils schwerpunktmässig um ihre im Libanon lebende Tochter drehten und auch an zahlreiche weitere Stellen adressiert waren) überzeugen indes die übereinstimmenden Ausführungen des behandelnden Dr. med. B.__