Es liegt ein von Oberarzt Dr. med. B.________ unterzeichneter Behandlungsplan vom 4. Februar 2022 vor, der sich zu den Hintergründen, dem Zweck Art und Modalitäten, Risiken und Nebenwirkungen, Unterlassungsfolgen sowie Alternativen der medikamentösen (Zwangs-)Behandlung ausführlich äussert. Gestützt darauf sind von den behandelnden Assistenzärzten sowie Oberarzt Dr. med. B.________ (mit jeweils nachträglichem Visum des Chefarztes bzw. seines Stellvertreters) Anordnungen betreffend zwangsweise Verabreichung von Medikamenten getroffen worden. Eine Patientenverfügung liegt nicht vor.