C. Am 18. März 2022 wurde A.________ von der fürsorgerechtlichen Kammer des Verwaltungsgerichts in den Räumen der Klinik Zugersee angehört. An der Verhandlung nahmen seitens der Klinik Oberarzt Dr. med. B.________ und Frau E.________ (Psychologin und Bezugsperson der Beschwerdeführerin in der Klinik) teil. Als gerichtlicher Gutachter wirkte Dr. med. F.________, Facharzt FMH Psychiatrie und Psychotherapie, Zürich, mit. Im Anschluss an die Anhörung wurde die Verhandlung zur Beratung unterbrochen und danach der Urteilsspruch den Parteien mit kurzer Begründung mündlich eröffnet. Urteil F 2022 11 3