Die Anordnungsdokumente wurden jeweils vom behandelnden Assistenzarzt sowie vom verantwortlichen Oberarzt Dr. med. B.________ unterzeichnet und zusätzlich durch Chefarzt Dr. med. C.________ bzw. den stellvertretenden Chefarzt med. pract. D.________ (beide: Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie) nachträglich visiert. In die entsprechenden Originaldokumente hatte das Gericht am 18. März 2022 Einsicht.