A. A.________ wurde am 18. Juli 2021 aufgrund akut wahnhaft psychotischen Verhaltens mit ärztlicher fürsorgerischer Unterbringung in die Triaplus AG Klinik Zugersee eingewiesen (bestätigt durch das Verwaltungsgericht des Kantons Zug mit Urteil vom 27. Juli 2021, F 2021 28). Dort wurde sie nach Ablauf der ärztlichen FU mit (rechtskräftigem) Entscheid Nr. 2021/1342 der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Zug vom 27. August 2021 zurückbehalten. Gemäss Behandlungsplan vom 4. Februar 2022, gezeichnet von Oberarzt Dr. med.