Eine Entlassung, wie er sie verlangt, die er jedoch nicht schaffen würde, ist daher nicht möglich. Vielmehr muss während des Klinikaufenthalts nach einer passenden Anschlusslösung gesucht werden, in die der Beschwerdeführer übertreten könnte. Eine längerfristige Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik ist zwar nicht notwendig und von der Klinik Zugersee ohnehin auch nicht geplant. Derzeit ist jedoch eine stationäre Betreuung und Behandlung bis zum Übertritt in eine neue adäquate Einrichtung notwendig und unerlässlich.