Was den Zustand der offenbar nicht rollstuhlgängigen Wohnung in F.________ betrifft, so ist bzw. war diese aller Wahrscheinlichkeit nach sehr verwahrlost, auch wenn die behandelnde Klinikärztin den Zustand der Wohnung nicht aus eigener Wahrnehmung bestätigen konnte, diese aber immerhin als "messihaft" bezeichnete. Die Söhne sollen die übel riechende, vermüllte und mit Urin verunreinigte Wohnung inzwischen aufgeräumt, gereinigt und damit in einen wieder bewohnbaren Zustand gebracht haben. Offenbar gibt es Fotos, welche die Verwahrlosung der Wohnung dokumentieren und die mit der Gefährdungsmeldung an die KESB gegangen sind.