3.6 Der während der Anhörung im Bett liegende Beschwerdeführer erklärte, dass er umgehend aus der Klinik austreten und nach Hause zurückkehren wolle. Er könne sich und seine Ehefrau, der es gut gehe, zu Hause sehr wohl selber versorgen. Es gebe überhaupt keine Probleme. Er sei in der Klinik nicht immobil, sondern könne sich an die Bettkante setzen.