Feststellbar seien ebenfalls eine Selbstüberschätzung und eine fehlende Realitätseinschätzung. Die Compliance habe sich seit Klinikeintritt punktuell ein wenig verbessert; allerdings esse er nach wie vor nur wenig und auch die Medikamente nehme er nur teilweise ein. Bei ihm liege eine Selbstgefährdung im Sinne von Verwahrlosung, Verschlechterung des Krankheitsbildes, Mangelernährung, Hygiene und Stürzen vor. Die Klinikärztin räumte zudem ein, dass sie Fotos der Wohnung gesehen habe und dass diese schon messihaft ausgesehen habe. Suizidale Äusserungen habe sie selber nicht gehört und von aggressivem Verhalten wisse sie nur, was berichtet worden sei. Pflegefachmann D.__