3.4 Mit Gefährdungsmeldung vom 2. April 2021 informierte die Klinik die KESB über die Situation des Beschwerdeführers. Darin wird ausgeführt, dass der Patient realitätsverkennend und bagatellisierend sei bezüglich seines Allgemeinzustands und seines Wunsches, nach Hause in sein gewohntes Umfeld zurückzukehren. Er zeige sich weiterhin nicht compliant bezüglich der Medikamenteneinnahme und der Nahrungsaufnahme, äussere sich teilweise bedrohlich. Bei einem Familiengespräch mit seinen beiden Söhnen hätten diese berichtet, dass es beim Patienten seit mehreren Jahren zu einer progredienten Allgemeinzustandsverschlechterung gekommen sei;