andere Nahrung verweigerte er. Auch mit der Hygiene und der Intimpflege – auch bei Inkontinenz – gab es Probleme; der Beschwerdeführer leerte offenbar mehrmals die Urinflasche aus. Eine Mobilisation in den Rollstuhl war wegen der starken Schmerzen nicht möglich; um den Beschwerdeführer an die Bettkante zu mobilisieren, war die Hilfe zweier Pflegepersonen notwendig. Am Fuss hat er offenbar seit Jahren ein offenes Geschwür (ein tiefes Ulcus am Malleolus medialis), das dauernder Urteil F 2021 9 7