3.2 Den Akten lässt sich zur Vorgeschichte im Wesentlichen entnehmen, dass der Beschwerdeführer in der Wohnung, die er mit seiner ebenfalls betagten Ehefrau bewohnt, die nach Angaben der Söhne nach einem Schlaganfall leicht dement ist, mehrmals gestürzt war, was die Avisierung des Rettungsdienstes notwendig machte. Allerdings weigerte sich Urteil F 2021 9 6